Bauerngeschlechter der Bauerschaft Lengerich

Alte Hofnamen, die durch 4 Jahrhundert fortgeführt wurden

Besondere Hofesnamen, welche die Bauernfamilien von Geschlecht zu Geschlecht weiterführen, kommen erst um 1800 auf. Bis dahin hatte ein jeder einen altdeutschen Vornamen. Z.B. hieß um 1100 der Inhaber des Korveier Hofes am Ostrum Bruoder, 1824 lautet der Hofesname Mengering. Diese Hofesnamen lassen sich von 1550 ab, wo sie in der Beschrievinge aufgeführt werden, bis zum Beginn der Kirchenbücher 1678 nur urkundlich verfolgen. Solcher allgemeiner Urkunden, welche die Angaben der Beschrievinge fortsetzen, gibt es mehrere: Die erste Vermessung der Eschländereien von 1619, die allgemeine Landvermessung von 1681, das Preußische Dominalregister von 1707 und andere kleinere und private Urkunden. Auch die Rechnungen der Rentmeister zu Lingen, welche von 1555 ab vorliegen und die Jahresrechnungen des Hauses Lengerich von 1568 ab enthalten Aufzeichnungen über Heirat und Vererb auf den Höfen der Landesherrlich Eigenen und der Abtfreien. Aus diesen lässt sich eine, wenn auch nicht geschlossene Geschlechterfolge auf den Höfen von 1550 – 1678 nachweisen, denn zum Teil sind die Vornamen den Hofesnamen hinzu gefügt. Vereinzelt führen Urkunden die Hofesnamen noch vor 1550 zurück. So bei Völker bis 1431, Westerbecke bis 1485. Oeing bis 1490.

Es ist bekannt, dass bis zur Einführung des Zivilstandsgesetzes ein eingeheirateter Bauer den eigenen Hofnamen aufgab und den der Stätte annahm, auf welche er kam. Dasselbe geschah auch wenn eine Witwe wieder heiratete, wozu sie durch die Bestimmung genötigt war, dass jeder Hof zu zwei Händen begeben sein musste. Wenn also auf einem Hof sich der alte Geschlechtername seit 1550 oder früher bis in die Gegenwart erhalten hat, so kann nicht daraus gefolgert werden, dass sich das Geschlecht im männlichen Stamm bis heute erhalten hat. Es können im Laufe von 400 Jahren mehrfach Einheiraten eingetreten sein, welche jedoch erst ab 1678 nachzuweisen sind. Einzeluntersuchung hat ergeben, das bei solchen Einheiraten darauf gehalten ist, dass nicht gänzlich fremdes Blut ins alte Geschlecht kam, sondern Nachkömmlinge von Blutsverwandten, so dass der Familienzusammenhang gewahrt blieb.

Mit dieser Einschränkung sei eine Zusammenstellung der Bauerngeschlechter gebracht, welche den alten Hofesnamen 400 Jahre hindurch fortführen. Unter den Vollerben sind das: Raming, Kohne, Duisen, Welage, Köbbemann, Saller, Rickermann, Oeink, Berlage, Völkergert und Burrichter, Das sind 11 unter 26 Vollerben. Bei den Halberben trifft das zu bei Greve-Michel und Kalljan (Kallage). Von den 14 Brinksitzern ist es Katten im Holte; die übrigen führen heute andere Namen.

Das bei dem Kinderreichtum alter Bauerngeschlechter Einheiraten zu den Ausnahmen gehörten, mag an einer aufgestellten Geschlechterfolge aufgezeigt werden. Auf dem Oeinghof erfolgte ab 1490 nur eine wirkliche Einheirat in der Mitte des 18. Jahrhunderts von Uhlenberg. Ab 1678 blieben im Mannesstamm bestehen, soweit mir bekannt ist: Völkergert, Burrichter und Westerbecke. Andererseits lagen beim Stammbaum einiger Erben häufigere Einheiraten nach 1678 vor.

Sonach kann eine grosse Zahl der Geschlechter der Bauerschaft Lengerich auf ein Bestehen durch vier Jahrhunderte zurückblicken! Und auch, wenn in neuerer Zeit der alte Hofesname gewechselt wurde, wird zumeist der alte Stamm in der weiblichen Linie fortgeführt.                  M.


Quelle:
Neue Volksblätter vom 11. Dezember 1942


Quelle: www.heimatarchiv.de zurück