Öffentlicher Verkehrsraum
Umgehungsstraßen

Die Inhalte:
  • nördliche Umgehung durch L60 / Jägerstraße  (06.1979)
  • Neue Umgehungsstraße in Lengerich für den Verkehr freigegeben  (07.1990)
  • Ostumgehung freigegeben  (07.2002)
  • Neue Straße entlastet den Ortskern  (07.2002)




    nördliche Umgehung durch L60 / Jägerstraße

    Kurzmitteilungen aus der Tätigkeit von Rat und Verwaltung:

    Lengerich: Der Gemeinderat Lengerich hat in seiner letzten Sitzung zum Planfeststellungsverfahren der Umgehungsstraße der Landesstraße 60 (sog. nördliche Umgehung) Stellung genommen. Es wurden hierzu, sofern das öffentliche Wohl bzw. Belange der Gemeinde berührt wurden, u.a. folgende wichtige Anregungen gegeben:

    1. Das Teilstück der alten Landesstraße von Pruisken bis Kallage soll insbesondere wegen der vorhandenen Versorgungsleitungen und für den landwirtschaftlichen Verkehr als künftige Gemeindestraße erhalten bleiben.

    2. Im Bereich des Ostrums soll ein sicheres Überqueren der neuen Straße für Radfahrer und Fußgänger gewährleistet werden und für diesen Verkehr auch die Gemeindestraße zum Dorf hin offen bleiben.

    3. Auf der Strecke vom Ostrum bis zur Kreuzung mit der Mühlen- und Gerstener Str. (L 60) soll wegen des auf diesem Teilstück zwangsläufig auftretenden verstärkten Einbiegeverkehrs und der komplizierten Linienführung von vornherein eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen werden.

    4. Im Bereich der Einmündung der Gemeindestraße "Zur Berlage" sollte das Linksabbiegen möglich sein und darüber hinaus für den landwirtschaftlichen Verkehr eine Abfahrt zur Nordstraße offengehalten werden.

    5. Sofern durch die neue Straße im Bereich des Baugebietes "Ortkamp" Lärmbelästigungen zu erwarten sind, müßten die notwendigen Schutzvorrichtungen seitens des Ausbauträgers (Land Niedersachsen) geschaffen und finanziert werden.

    Im übrigen vertraut der Rat auf die Aussagen der beteiligten Behördervertreter, wonach

    1. das Landesstraßenbauamt versuchen wird, bestehende größere Härten großzügig zu beseitigen und

    2. das Amt für Agrarstruktur in Verbindung mit dem Landesstraßenbauamt versuchen wird, die Entschädigungsfrage nach besten Kräften und möglichst unabhängig vom Planfeststellungsverfahren zu regeln.

    Diese Anregungen der Gemeinde Lengerich, die Einwendungen der Anlieger und die Stellungnahmen der Fachbehörden werden jetzt in einem noch anzuberaumenden Erörterungstermin behandelt. Die Beteiligten erhalten hierüber von der Planfest-stellungsbehörde eine besondere Nachricht.


    In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat die Arbeiten für die Erholungsfläche südlich des Krankenhauses an die billigstbietende einheimische Firma Niemann vergeben. Die Gesamtkosten werden rd. 350.000,-- UM betragen.


    Aufgrund eines Antrages der Anlieger der Jägerstraße wurde ebenfalls der Ausbau dieser Straße beschlossen. In diesem Zuge soll auf der Hestruper Str. von der Einmündung Jägerstr. bis zum Anwesen Gerdes einseitig ein Bürgersteig mitgebaut werden. Gesamtkosten: rd. 72.000,-- DM.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 13, Lengerich Juni 1979




    Neue Umgehungsstraße in Lengerich
    für den Verkehr freigegeben

    Veränderte Vorfahrtsregelung ist zu beachten

    Am Dienstag, den 12.06.90 ist der II. Bauabschnitt der neuen Umgehungsstraße in Lengerich im Zuge der Nordstraße für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben worden.

    Die Verkehrsteilnehmer werden eindringlich darauf hingewiesen, daß sich durch die Freigabe der Umgehungsstraße in mehreren Bereichen die Vorfahrtsregelung geändert hat.

    Im Kreuzungsbereich Handruper Straße / Kirchstraße / Nordstraße / Am Ostrum ist nunmehr die Umgehungsstraße im Zuge der Handruper Straße/Nordstraße vorfahrtsberechtigt. Die Verkehrsteilnehmer, die aus dem Ort heraus über die Kirchstraße fahren, haben im o.g. Kreuzungsbereich die Vorfahrt zu gewähren.

    Desweiteren ist die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Gerstener Straße (L 66) / Mühlenstraße / neue Umgehungsstraße geändert. Auch hier ist die Umgehungsstraße nunmehr vorfahrtsberechtigt. Verkehrsteilnehmer, die die L 66 aus Richtung Gersten befahren oder aus dem Ort heraus über die Mühlenstraße an den letztgenannten Kreuzungsbereich gelangen, haben Vorfahrt zu gewähren.

    Auf diese veränderten Verkehrsverhältnisse wird durch entsprechende Beschilderung deutlich hingewiesen.

    Gerade angesichts der Tatsache, daß sich bereits am Mittwoch morgen, also wenige Stunden nach Freigabe der neuen Umgehungsstraße ein Unfall ereignet hat, wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, besonders vorsichtig zu fahren.

    Im übrigen handelt es sich bei der neuen Umgehungsstraße um eine innerörtliche Straße, für die die Geschwindigkeitsbegrenzung "50 km/h" gilt.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 148, Lengerich Juli 1990




    Ostumgehung freigegeben

    Am 18.07.2002 wurde gegen 16.00 Uhr die Ostumgehung freigegeben. Die Umgehungsstraße geht von der Frerener Straße über die Oststraße und endet in die Handruper Straße.


    Quelle:
    Marco Greve, Juli 2002




    Neue Straße entlastet den Ortskern

    Lengerich (lj)
    Als erste von fünf geplanten bzw. im Bau befindlichen Ortsentlastungsstraßen im Landkreis, die hauptsächlich durch Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz verwirklicht werden, wurde in Lengerich die rund drei Kilometer lange östliche Ortskernentlastungsstraße ihrer Bestimmung übergeben. Dadurch werden die Frerener Straße und der Lengericher Ortskern vor allem vom Schwerverkehr entlastet. Bürgermeister Josef Duisen sprach denn auch von einem großen Tag für Lengerich. Eine Oldtimer- und Treckerparade "weihte" die Straße ein.


    Quelle:
    Lingener Tagespost vom 20. Juli 2002




  • Quelle: www.heimatarchiv.de zurück